< du verstehst es ja zu sagen badefreuden
regenfall; heute wind. sonnengetränkt wirbt er zentimeter um zentimeter lechzend haut. seidenmatt. repeat drücken auf dem musikabspielgerät, der gedanke war noch nicht fertig. zartrauschen. der blick kopfgehoben gesenkt. fokus: pappelwedeln, sie winken und baden gleichermaßen.
[letzthin muß man immer dann gehen, wenn es anfängt.]
1
o[um was neues anzufangen? ja? es ist doch so, oder?]
-mainzelmaedchen
2
o[anfängt gut zu tun.]
-to01
3
o[wohin gehen?]
-mainzelmaedchen
4
o[zu den aufgaben, die gern getan glühen noch vor eifer.]
-to01
5
oaufgaben... das klingt so nach pflicht... so, als ob es nich von allein funktioniert... ich braeuchte da ma dauerhaft wen, der mir inen hintern tritt=(
-mainzelmaedchen
6
opflicht kann man durchaus auch als berufung begreifen! ;) biete: dauerhaft in'n arsch treten suche: spontanität
-to01
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odeal. wo muss ich unterschreiben?
-mainzelmaedchen
8
odirekt hier! :)
-to01
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onee, erst das kleingedruckte. und die bedingungen: arschtritt gerne alle anderthalb stunden. von 8 bis 23 uhr.
-mainzelmaedchen
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o§1 die vertragspartner verpflichten sich einvernehmlich zu gegenseitiger unterstützung in form von arschtritten einerseits [bedingungen §2 abs. 1-2] und bekämpfung aufkeimender unlust mit spontanität und unternehmungen jeglicher form und art [bedingungen, einschränkungen und ausnahmen §2 abs. 3] §2 abs. 1 die vertragspartnerin besteht ausdrücklich und in vollumfänglich auf arschtritten alle 1½ stunden in der zeit von der neunten stunde an, fortgesetzt andertalbstündlich bis zum abschluss der 23ten stunde des tages; unablässlich bis zum bestehen der prüfung. abs.2 ausnahmen bilden die prüfung selbst, besuche ihres freundes [mindestens alle 1½ wochen] und falls die arschtrittzeit gekommen ist und die vertragspartnerin unpässlich; mit einer entsprechenden verschiebung auf eine pässliche zeit. die beurteilung der entschuldbarkeit obliegt dem vertragspartner. falls unentschuldbar, fallen unverzueglich arschtritte in doppelter menge an. abs3. ausgenommen sind die morgenphase, falls sich der vertragspartner in einer ihm typischen unpässlichkeit befinden sollte. ansonsten keine.
-to01
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oabs.2 ausnahmen bilden die prüfung selbst, besuche ihres freundes [mindestens alle 1½ wochen] und falls die arschtrittzeit gekommen ist und die vertragspartnerin unpässlich, jedoch entschuldigt; mit einer entsprechenden verschiebung auf eine pässliche zeit. die beurteilung der entschuldbarkeit obliegt dem vertragspartner. falls unentschuldbar fallen unverzueglich arschtritte in doppelter menge an.
-mainzelmaedchen
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owird eingearbeitet.
-to01
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onachtrag: der zustaendigkeitsbereich des 1½ wochen-rhythmus liegt im raum mainz. vllt solltest du dort auch noch einen vertrag schlieszen=)
-mainzelmaedchen
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ound, ach, von der neunten stunde an bedeutet ab 8? ok=) aber besser noch, der erste tritt um 7:30. entweder aus dem bett oder aus dem haus.
-mainzelmaedchen
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odies ist nicht gegenstand des vertrages und soll an anderer stelle geklärt werden. :)
-to01
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oder konsistenz wegen muesste es in der 2.zeile ebenso heiszen "[[bedingungen, einschränkungen und ausnahmen §2 abs. 1 und 2]"
-mainzelmaedchen
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oich erlaube mir ma fehlerbeseitigung und ergaenzung fehlender satzzeichen*g*
-mainzelmaedchen
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ogern. :P
-to01
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o§1 die vertragspartner verpflichten sich einvernehmlich zu gegenseitiger unterstützung in form von arschtritten einerseits [bedingungen, einschränkungen und ausnahmen §2 abs. 1 und 2] und bekämpfung aufkeimender unlust mit spontanität und unternehmungen jeglicher form und art andererseits [bedingungen, einschränkungen und ausnahmen §2 abs. 3]. §2 abs.1 die vertragspartnerin besteht ausdrücklich und vollumfänglich auf arschtritte alle 1½ stunden, beginnend ab der zeit des bett- bzw. hausverlassens, spätestens jedoch 7uhr30, fortgesetzt anderthalbstündlich bis zum abschluss der 23ten stunde des tages; unablässlich bis zum bestehen der prüfung. abs.2 ausnahmen bilden die prüfung selbst und besuche ihres freundes [mindestens alle 1½ wochen, in notfällen auch kurz vor der verzweiflung]. falls die arschtrittzeit gekommen ist und die vertragspartnerin unpässlich, jedoch entschuldigt; erfolgt die vertragserfüllung mit einer entsprechenden verschiebung auf eine pässliche zeit. die beurteilung der entschuldbarkeit obliegt dem vertragspartner. falls unentschuldbar, fallen unverzueglich arschtritte in doppelter menge und intensität an. abs.3 ausgenommen ist die morgenphase, falls sich der vertragspartner in einer ihm typischen unpässlichkeit befinden sollte. ansonsten keine.
-mainzelmaedchen
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oso, unterschreiben wir dann?!
-mainzelmaedchen
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oyup. dabei!
-to01
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oich versteh das nich: ich hab nen stift genommen, auf dem monitor mit mainzelmaedchen unterschrieben und es abgeschickt, aber jetz is da nix zu sehen...
-mainzelmaedchen
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odann muß wohl ein handschlag reichen! :)
-to01
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o*handheb*
-mainzelmaedchen
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o*besiegel*
-to01
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ofein, darauf ein bier. und ein arschtritt=)
-mainzelmaedchen
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osind die 1½ schon rum? *tret* mach wat!
-to01
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odanke=)
-mainzelmaedchen